Du gehst diesen Weg nicht allein. Mit deinem Beitrag finanzierst du gemeinsam mit tausenden anderen die Infrastruktur, die ein Einzelner kaum aufbauen könnte: Gutachten, Beweise, Schriftsätze, Verfahren und eine gemeinsame Strategie vor den Verwaltungsgerichten.
Jeder einzelne Beitragsstopper bringt die entscheidenden Fragen erneut auf den Tisch. Jede gerichtliche Reaktion liefert neue Erkenntnisse. Und was wir daraus lernen, fließt wieder in die nächsten Verfahren ein.
Mit deinem Beitrag von einmalig 55 Euro oder monatlich 15 Euro als Freiheitsträger trägst du diese gemeinsame juristische Infrastruktur mit – und kannst sie für dich nutzen, um deinen Zwangsrundfunkbeitrag nicht länger zu zahlen.
Markus Bönig, Gründer des Beitragsstoppers, beantwortet dir deine Fragen in unserem kostenfreien Webinar.
Ein einzelnes Verfahren verändert das System selten. Zehntausende Verfahren mit derselben fundierten Beweis- und Argumentationsbasis können etwas anderes bewirken.
Darum haben wir die juristische Grundlage einmal gemeinsam aufgebaut und bringen sie fortlaufend in Verfahren vor allen 51 Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland ein.
Neue Urteile, richterliche Hinweise und Reaktionen der Rundfunkanstalten fließen zurück in die gemeinsame Strategie.
Selbst Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern öffentlich grundlegende Reformen. Und auch wir wollen endlich wissen: Was läuft hier wirklich schief – und warum sollen wir dafür weiter zahlen?
Selbst innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wächst die Kritik. Mitarbeiter beklagen strukturelle Probleme und fordern grundlegende Veränderungen.
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Für uns ist deshalb klar: Jetzt gehört alles auf den Tisch.
Wie ausgewogen ist die Berichterstattung tatsächlich? Welche Perspektiven kommen vor – und welche kaum? Wie funktionieren Programmbeschwerden und die Kontrolle durch Rundfunkräte wirklich? Welche Daten werden über Beitragszahler verarbeitet und weitergegeben? Wer trägt dafür die Verantwortung? Und welche Grundlage rechtfertigt am Ende noch, dass jeder Bürger dieses System zwangsweise finanzieren muss?
Genau diese Fragen bringen wir jetzt systematisch in die Öffentlichkeit und vor die Gerichte.
Nicht mit einem einzelnen Beispiel. Nicht mit bloßer Empörung. Sondern indem wir Schritt für Schritt die Fakten zusammentragen, Informationen einfordern und die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags auf den Prüfstand stellen.
Genug ist genug. Jetzt wird hingeschaut.
Die entscheidende Frage ist inzwischen vor Gericht angekommen: Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit noch? Die Gerichte verlangen dafür belastbare wissenschaftliche Beweise.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 einen entscheidenden Weg eröffnet: Wenn das öffentlich-rechtliche Gesamtprogramm über längere Zeit erhebliche und regelmäßige Defizite bei Vielfalt und Ausgewogenheit aufweist, kann das für die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags relevant werden.
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Aber die Hürde ist hoch. Einzelne Sendungen, Moderatoren oder Beispiele reichen dafür nicht. Die Verwaltungsgerichte verlangen einen substantiierten Vortrag – regelmäßig auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens.
Genau deshalb bündeln wir unsere Kräfte.
Wir sammeln die Erkenntnisse aus tausenden Verfahren, wissenschaftlichen Untersuchungen, Programmbeschwerden und gerichtlichen Entscheidungen und bauen daraus die Beweisbasis, die ein einzelner Beitragszahler kaum selbst erstellen könnte.
Die Gerichte verlangen den Beweis. Gemeinsam wollen wir ihn liefern.
Viele Menschen erleben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk längst als einseitig. Doch vor Gericht zählt nicht das Gefühl – dort muss sich Vielfalt und Ausgewogenheit objektiv überprüfen lassen.
Welche Themen werden wie häufig behandelt? Welche politischen und gesellschaftlichen Positionen kommen zu Wort? Welche Akteure dominieren die Berichterstattung? Welche Perspektiven fehlen oder erscheinen nur am Rand?
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Genau diese Fragen müssen wissenschaftlich untersucht werden.
Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, eine einzelne misslungene Sendung herauszugreifen. Entscheidend ist das Gesamtprogramm über einen längeren Zeitraum.
Unsere bisherige Arbeit zeigt: Perspektivenvielfalt lässt sich mit wissenschaftlichen Methoden untersuchen. Vorhandene Studien liefern bereits konkrete Kategorien und Hinweise auf Themen-, Akteurs- und Perspektivenungleichgewichte, die in eine umfassendere Analyse einfließen können.
Deshalb entsteht eine systematische Untersuchung des öffentlich-rechtlichen Gesamtangebots.
Aus dem Eindruck von Einseitigkeit soll eine überprüfbare Beweisfrage werden.
Denn genau darum geht es am Ende vor Gericht:
Bekommen die Bürger tatsächlich die Vielfalt und Ausgewogenheit, für deren Finanzierung sie verpflichtend herangezogen werden?
Wer wissenschaftliche Beweise verlangt, braucht die notwendigen Daten. Genau diese Programminformationen fordern wir bei ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie in den Gerichtsverfahren ein.
Hier liegt eines der zentralen Probleme:
Die Gerichte verlangen eine Untersuchung des öffentlich-rechtlichen Gesamtprogramms über einen längeren Zeitraum. Viele der dafür notwendigen Informationen befinden sich aber bei den Rundfunkanstalten selbst.
Deshalb verlangen wir unter anderem Informationen über Programmstrukturen, langfristige Programmdaten, interne Mechanismen zur Sicherung der Vielfalt und deren tatsächliche Kontrolle. Deutschlandradio hat entsprechende Auskünfte bereits ausdrücklich verweigert.
Auch in den laufenden Gerichtsverfahren wird deshalb versucht, konkrete Programmdaten zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen. In Verfahren wurden beispielsweise bereits die Hauptnachrichtensendungen von ARD und ZDF über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren konkret bezeichnet.
Wer den Beweis verlangt, muss sich auch der Frage stellen, wie die Bürger an die dafür notwendigen Daten kommen sollen.
Und dabei bleibt es nicht bei den Programmdaten.
Auch beim Datenschutz wollen wir Transparenz: Welche Daten der Beitragszahler werden verarbeitet und weitergegeben? Wer ist dafür rechtlich verantwortlich? Welche Rolle spielen Meldebehörden, Landesrundfunkanstalten und Beitragsservice?
Unsere Arbeit greift deshalb auch datenschutzrechtliche Fragen zu Auskunft, Verantwortlichkeit und Datenübermittlung auf.
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Bei systematischen, dauerhaften Verstößen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Rechtsstaatsprinzip, gesetzliche und vertragliche Grundlagen kann der Beitragszahler nicht verpflichtet sein, diese Rechtsverstöße mit seinen Beiträgen zu finanzieren.
Wir bauen die juristische und wissenschaftliche Grundlage einmal gemeinsam auf – und bringen sie anschließend in möglichst viele Verfahren vor Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland.
Jeder einzelne Beitragsstopper führt seinen eigenen Vorgang. Aber Gutachten, Beweise, Argumente, Schriftsätze und Erfahrungen aus anderen Verfahren werden gemeinsam entwickelt und ständig weiter verbessert.
So entsteht etwas, das ein Einzelner kaum aufbauen könnte: Viele Verfahren mit einer gemeinsamen Beweisstrategie.
Wir beginnen nicht bei jedem Beitragsstopper wieder von vorn.
Die zentralen Argumente, Beweisanträge und Schriftsätze werden gemeinsam erarbeitet und für die typischen Verfahrensstufen aufbereitet – vom Beitragsbescheid über Widerspruch und Klage bis zu weiteren gerichtlichen Reaktionen.
Dabei greifen wir die verschiedenen Ebenen auf: Programmvielfalt und Ausgewogenheit, Funktionsauftrag, fehlende oder verweigerte Programmdaten, Programmbeschwerden und Gremienkontrolle, Datenschutz, Verantwortlichkeiten und Vollstreckung.
Kommt eine neue Entscheidung oder ein neuer gerichtlicher Hinweis, fließt diese Erkenntnis wieder in die gemeinsame Strategie ein.
Was wir in einem Verfahren lernen, steht anschließend auch den anderen Verfahren zur Verfügung.
Das ist auch tatsächlich der Kern der Beitragsstopper-Struktur: juristische Recherchen, wissenschaftliche Ausarbeitungen, Medien- und Programmanalysen, Schriftsatzmuster und umfangreiche Gutachten werden gemeinschaftlich aufgebaut.
Die Gerichte verlangen inzwischen eine wissenschaftlich belastbare Grundlage für die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum erfüllt.
Genau daran arbeiten wir.
Wir haben bereits vorhandene Studien, wissenschaftliche Erkenntnisse und Reformdiagnosen systematisch zusammengeführt. Wir haben tausende Programmbeschwerden und die Reaktionen der vorgesehenen Kontrollgremien ausgewertet. Und wir arbeiten an der umfassenden Untersuchung des Gesamtprogramms, die vor Gericht benötigt wird. Die bisherige Rundfunkalarm-Auswertung dokumentiert mehrere tausend Beschwerdevorgänge und erheblichen weiteren Aufklärungsbedarf zur tatsächlichen Korrekturwirkung der Gremienkontrolle.
Dafür benötigen wir auch die Programmdaten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Genau diese Informationen werden eingefordert und die Frage ihres Zugangs in die laufenden Verfahren getragen. Die Struktur und Methodik der umfassenderen Untersuchung sind bereits weitgehend entwickelt; ein wesentlicher fehlender Baustein sind die vollständigen Programmdaten.
Einer alleine könnte diese Beweisarbeit kaum leisten. Gemeinsam können wir sie vor die Gerichte bringen.
Der ÖRR ist eine Lachnummer. Wir machen uns daher zigtausendfach auch im Freundeskreis, bei Bekannten und in den Sozialen Medien über den ungerechtfertigten Rundfunkbeitrag lustig. Hier findest du eine Druckanleitung. Du kannst auch jede Datei herunterladen bzw. direkt über die sozialen Medien teilen.Nun lasst uns alle lustig machen und über Beitragsservice lachen!
Wie konnte man 2013 bloß die bekannte Marke „GEZ“ aufgeben und in „Beitragsservice“ umbenennen? Sollte bestimmt freundlicher klingen. Der Etikettenschwindel setzte sich jedoch nie so richtig durch. Selbst ARD und ZDF halten das bekannte Kürzel noch wacker als Webadresse gez.de am Leben. Da wollen wir natürlich kein Spielverderber sein: Hier noch ein paar nostalgische Sharepics. Viel Spaß beim Verteilen!
Was ist Beitragsstopper?
Beitragsstopper ist eine zivilgesellschaftliche Bürgerbewegung. Dein Freiheitsbeitrag in Höhe von einmalig 55 Euro bzw. monatlich 15 Euro finanziert eine gemeinsame Infrastruktur, mit der viele Menschen koordiniert, standardisiert und rechtlich strukturiert gegen das Rundfunkbeitragssystem vorgehen, um es zu Fall zu bringen.
Kaufe ich hier eine Dienstleistung?
Nein. Du kaufst keine Dienstleistung. Es kommt kein Dienst- oder Werkvertrag zustande. Dein Freiheitsbeitrag ist ein solidarischer Kostenanteil zur Finanzierung einer kollektiven Infrastruktur.
Erhalte ich individuelle Rechtsberatung oder Vertretung?
Nein. Beitragsstopper erbringt keine individuelle Rechtsberatung, keine Einzelfallprüfung und keine anwaltliche Vertretung. Zur Verfügung gestellt werden standardisierte Vorlagen, auch Klagen, Informationen und Abläufe, die von den Teilnehmern eigenverantwortlich genutzt werden.
Was bekomme ich konkret für meinen Beitrag?
Du erhältst Zugang zu:
• standardisierten Schreiben und Vorlagen,
• Informationen zur koordinierten Vorgehensweise,
• einer technischen und organisatorischen Infrastruktur.
Dies stellt keine Einzelleistung, sondern eine gemeinschaftliche Ressource dar.
Gibt es ein Erfolgsversprechen?
Nein. Es gibt keine Erfolgsgarantie für den Einzelfall. Ziel ist eine systemische Wirkung durch Masse gleichgelagerter Verfahren, nicht der garantierte Erfolg eines Einzelnen.
Warum ist die kollektive Vorgehensweise entscheidend?
Einzelne Verfahren verändern das System nicht. Erst die Masse gleichgelagerter, rechtlich strukturierter Handlungen entfaltet spürbaren Druck. Genau diese Koordination ermöglicht Beitragsstopper.
Wer entscheidet über Inhalte und Weiterentwicklung?
Inhalte und Abläufe entwickeln sich aus juristischer Analyse, praktischer Erfahrung vieler Verfahren und der kollektiven Zielsetzung der Bewegung.
Was passiert mit meinem Freiheitsbeitrag?
Der Freiheitsbeitrag dient der Finanzierung von:
• technischer Infrastruktur,
• Pflege und Weiterentwicklung der Vorlagen,
• Koordination und Kommunikation,
• Betrieb der Plattform.
Kann ich meinen Freiheitsbeitrag zurückfordern?
Nein. Der Beitrag ist ein Kostenanteil zur Infrastrukturfinanzierung. Eine Rückerstattung wegen ausbleibenden individuellen Erfolgs ist ausgeschlossen.
Ist Beitragsstopper eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Inkassodienst?
Nein. Beitragsstopper ist keine Rechtsanwaltskanzlei, kein Inkassodienst und kein Rechtsdienstleister im Sinne des RDG.
Wie genau ist der Ablauf?
Welle 1
Mit bis zu drei aufeinanderfolgenden Schriftsatz-Wellen wehrst Du Dich gegen die rechtswidrige
Festsetzung bzw. Durchsetzung des Rundfunkbeitrags. Mit der ersten Welle forderst Du vom
Beitragsservice der Rundfunkanstalten einen Festsetzungsbescheid ein. Sei entspannt, wenn es eine
Weile dauert, bis Dir der Festsetzungsbescheid zugestellt wird. Wichtig ist, dass du schon an dieser
Stelle deine Zahlungen an den Beitragsservice einstellst.
Nach Erhalt des Festsetzungsbescheides wird der Widerspruch eingelegt.
Sobald Du den Widerspruchsbescheid erhältst, kannst Du mit der 2. Welle beginnen.
Welle 2
In der zweiten Welle bist du, nachdem Du den Widerspruchsbescheid des Beitragsservices bzw. der
Landesrundfunkanstalt erhalten hast. Nun gilt es, vor das zuständige Verwaltungsgericht zu ziehen
und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen zu lassen. Ohne Anwaltszwang und perfekt vorbereitet
mit einer Klage und ausreichend Belegen kannst Du für nur 114 Euro Gerichtskosten (vorausgesetzt der
Streitwert übersteigt nicht die 500 Euro) sehr schnell und effektiv vorgehen. Diesen Schritt gehen
tausende Menschen gleichzeitig und zwar vor allen Verwaltungsgerichten der Republik – mit einem
Ziel: in Karlsruhe zur Entscheidung zu landen.
Welle 3
Sollte trotz des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht eine vollstreckende Instanz auf
Dich zukommen, warten in Welle 3 weitere Schreiben, mit denen die Vollstreckung angegriffen wird.
Dieses Vorgehen ist juristisch wohlüberlegt und wirkungsvoll
Was genau ist der rechtliche Hintergrund?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 8. Juli 2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR
981/17, 1 BvR 745/17) festgestellt, dass für die Erhebung des Rundfunkbeitrags nur dann eine
verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben ist, solange ein die Erhebung rechtfertigender Vorteil
in Form einer authentischen, auf sorgfältig recherchierten Informationen beruhenden, vielfältigen
Berichterstattung gegeben ist, die einen individuellen Vorteil bietet.
Dieser öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung
vom 18.07.2018 als maßgeblichen Grund für die Rechtmäßigkeit des Beitrags ausführte, wird nicht mehr
erfüllt. Der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil ist nicht mehr
gegeben.
Die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 zugrundeliegende Sachlage
(seinerzeit hat das Bundesverfassungsgericht diesen Auftrag als erfüllt angesehen) ist daher nicht
mehr gegeben und geändert. Das bedeutet das Aus für den Zwangs-Rundfunkbeitrag.
Kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt seinem Auftrag nach?
Genau das ist die zentrale Frage, die wir nun vor sämtlichen Verwaltungsgerichten massenhaft klären lassen.
Sind meine Daten sicher?
Ja, deine Daten sind bei uns sicher. Wir verwalten sie gemäß der aktuellen Datenschutzbestimmungen und geben sie nicht an Dritte weiter. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier
Warum ist der Unternehmenssitz in den Niederlanden?
Als Organisatoren des Portals haben wir uns bewusst dafür entschieden, den Sitz unserer Gesellschaft in den Niederlanden zu registrieren. Das ermöglicht uns im Falle juristischer Auseinandersetzungen mehr Handlungsspielraum. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das EU-Recht in solchen Fällen auch ein wirksamer Schutz vor Willkür und Zensur sein kann.
Kann der Beitragsstopper auch von Unternehmen genutzt werden?
Lediglich die Datenschutzargumentation kann nicht für Unternehmen genutzt werden.
Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Es ist nie verkehrt eine Rechtschutzversicherung zu haben, gerade im Bereich Verwaltungsrecht mit Datenschutz, ggf. Steuerrecht. (Abhängig von der Versicherung) Da man ja nie weiß was in Zukunft noch alles auf einen zukommen kann.
Was bezahle ich?
Bezahlt wird der Beitragsstopper mit Sofortüberweisung, SEPA-Lastschrift, Kredit- oder Debitkarte,
Onlineüberweisung oder Giropay. Wir wickeln die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Mollie ab.
Alternativ kann der Preis von 55 Euro unter Angabe der Email-Adresse auch direkt auf unser
Giro-Konto überwiesen werden:
Name: Redcap BV
IBAN: NL96 INGB 0675 8406 51
BIC: INGBNL2A (ING)
Welche alternativen Versandmethoden gibt es?
Ausdrucken und postalisch Versenden ist nicht jedermanns Sache.
Zumal man dazu einen Drucker benötigt, und auch noch Zeit, um zur Post zu gehen.
Frag am besten bei Deinem Gericht, welche Optionen es Dir anbieten kann. Alternativ haben wir
hier ein paar Versandmethoden zusammengestellt, die von den meisten Gerichten akzeptiert werden.
Fax:
Das Fax wird von allen Gerichten anerkannt. Es gibt unterschiedliche Anbieter - auch online, so dass
Du nicht zwingend ein Faxgerät benötigst. Die Kosten sind verhältnismäßig gering. Erkundige Dich
allerdings vorab beim Gericht, ob das Gericht Dir nicht die dort hingeschickten Seiten in Rechnung
stellt. Hier findest Du unterschiedliche online Anbieter. https://praxistipps.chip.de/fax-online-senden-diese-kostenlosen-anbieter-gibt-es_13517
Es gibt allerdings noch weitere wie Easybell oder Wise. Bitte schau Dir die Angebote genau an und
entscheide selbst, wie Du den Versand handhaben möchtest. Wichtig ist, dass Du einen Nachweis hast.
DE-Mail:
Ist seit dem 31.08.2024 nicht mehr verfügbar. Bitte informiere Dich bei Deinem zuständigen Gericht
welche alternativen Versandmethoden Dir nun zur Verfügung stehen.
EGVP:
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist eine Kommunikationsinfrastruktur, mit der
seit 2004 von authentifizierten Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische
Dokumente und Akten übermittelt werden können. Bitte informiere Dich bei Deinem Verwaltungs- /
Amtsgericht, ob sie diese Versandmethode akzeptieren. Mehr Informationen dazu erhältst Du hier: https://egvp.justiz.de
Bund-ID:
Auch die Bund-ID soll in Zukunft als verifizierte Versandmethode in Kommunikation mit den
Verwaltungs- / Amtsgerichten genutzt werden. Bitte informiere Dich, ob es auch bei Deinem Gericht
der Fall ist. Mehr Informationen zur Bund-ID erhältst Du hier: https://id.bund.de/de